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Erkennen

Asbest im Putz: erkennen, Risiko, sanieren

29. September 20266 Min. Lesezeit

Abblätternde Farb- und Putzschichten an einer alten Wand
Foto: Nati / Pexels

Putz, Spachtelmasse und Wandfarbe aus der Zeit vor 1990 können Asbest enthalten. Solange niemand die Wand bearbeitet, gibt normaler Putz nach heutigen Messungen keine messbaren Fasern ab. Gefährlich wird es beim Abschlagen, Schleifen oder Schlitzefräsen: Dann entstehen sehr hohe Faserkonzentrationen in der Raumluft. Ob Ihr Putz betroffen ist, zeigt nur eine Materialprobe im Labor.

Auf einen Blick

  • Verdächtig ist jeder Innen- und Außenputz, der vor 1990 aufgebracht wurde, dazu Spachtelmassen und manche alten Anstriche.
  • Wohnen, Nägel einschlagen und Überstreichen ohne Anschleifen gelten als unbedenklich.
  • Abschlagen, Schleifen und Fräsen setzen sehr viele Fasern frei, auch bei geringem Asbestgehalt.
  • Entfernen darf nur ein Betrieb, der bei der Arbeitsinspektion als ermächtigt gelistet ist. Spritz- und Akustikputz sind schwach gebunden, dafür braucht es einen Spezialbetrieb.

Wo Asbest im Putz steckt

Asbest wurde Putzen und Spachtelmassen als Zuschlagstoff beigemischt. In Österreich ist Asbest seit 1990 verboten, und auch die Schweizer Fachplattform Polludoc geht davon aus, dass Putze nach 1990 kein Asbest mehr enthalten. Einen Putztyp, der sicher asbesthaltig oder sicher asbestfrei ist, gibt es nicht. Deshalb gilt jeder Putz vor 1990 als verdächtig, innen wie außen, Deckputz wie Grundputz.

Wie häufig das vorkommt, hat in Österreich niemand erhoben. Polludoc nennt Zahlen für die Schweiz: Dort enthalten 5 bis 15 Prozent der Putzproben und 20 bis 30 Prozent der Gebäude mit Baujahr vor 1990 Asbest im Putz. Der Gehalt ist meist gering, er reicht vom Spurenbereich bis etwa 5 Prozent.

Typische Stellen:

  • der Deckputz, also die oberste, feine Schicht. Er ist häufiger betroffen als der Grundputz darunter.
  • Spachtelmasse in Heizkörpernischen, an Türzargen, in Ecken und an Ausbesserungsstellen. Für Spachtel- und Fugenmassen der 1970er- und 1980er-Jahre nennt Polludoc Rezepturen mit 1 bis 10 Prozent Asbest.
  • die Fugen zwischen Gipskartonplatten. Die Platten selbst sind asbestfrei, die Spachtelmasse in den Fugen nicht unbedingt.
  • alte Anstriche, allerdings seltener als der Putz darunter.
  • der Grundputz unter Fliesen, zusätzlich zum Fliesenkleber.

Die Tapete selbst ist nach allem, was wir finden konnten, selten das Problem. Heikel wird es, wenn beim Abkratzen oder Abschleifen der Putz oder die Spachtelmasse darunter mit beschädigt wird.

Warum man Asbest im Putz nicht sieht

Asbesthaltiger Putz sieht aus wie jeder andere Putz. Dazu kommt, dass Wände meist mehrschichtig aufgebaut sind: Grundputz, Deckputz, Farbe, manchmal mehrere Renovierungen übereinander. Selbst in derselben Wand kann der Befund schwanken, es gibt Bereiche mit und ohne Asbest.

Eine Probe muss deshalb alle Schichten erfassen, und jede Anwendung braucht ihre eigene: Wand und Decke getrennt, Bad, Küche, Stiegenhaus und Außenputz jeweils extra. Polludoc setzt für ein Einfamilienhaus 6 bis 11 Proben an. Eine Analyse kostet in Österreich etwa 150 bis 300 Euro je Probe. Wer die Probe selbst aus der Wand kratzt, setzt dabei die Fasern frei, vor denen er sich schützen will. Wie eine fachgerechte Probenahme abläuft, steht im Ratgeber Asbest testen lassen.

Fest oder schwach gebunden

Für Österreich unterscheidet die Baumappe der Bundesinnung Bau (Wirtschaftskammer) zwei Gruppen. Entscheidend ist, wie locker die Fasern im Material sitzen.

MaterialEinstufungVerhalten
Dünnputz, Deckputz, Spachtelmasse, Fliesenkleber
verarbeitet etwa 1960 bis 1990
Fest gebunden Im Alltag keine messbaren Fasern. Beim Abschlagen oder Schleifen sehr hohe Freisetzung.
Spritz- und Akustikputz, lockerer oder bröseliger Asbestputz
oft an Decken
Schwach gebunden Gibt schon bei Erschütterung Fasern ab. Nur für Spezialbetriebe.

Der gewöhnliche Wandputz gehört also zur ersten Gruppe. Fest gebunden beschreibt allerdings nur den Zustand an der Wand. Beim Bearbeiten hängt die Faserfreisetzung nach den Messungen von Polludoc kaum vom Asbestgehalt ab, auch ein Putz mit wenig Asbest setzt beim Schleifen große Mengen frei.

Was ungefährlich ist und was nicht

Diese Einteilung kommt von der Schweizer Unfallversicherung Suva und von Polludoc, gemessen in Schweizer Gebäuden mit vergleichbaren Baustoffen. Eine österreichische Abstufung für Putz haben wir nicht gefunden.

Unbedenklich:

  • ganz normal in der Wohnung leben, auch bei kleinen Schäden am Putz
  • Nägel einschlagen, Bilder aufhängen
  • überstreichen, solange niemand vorher anschleift

Geringes Risiko:

  • einzelne Löcher bohren, etwa für ein Regal. Für Privatpersonen, die das selten tun, sieht die Suva keine Vorgaben. Den Bohrstaub feucht aufwischen, nicht kehren und nicht mit dem Haushaltsstaubsauger aufsaugen.

Hohes Risiko, nicht selbst machen:

  • Putz abschlagen oder abspitzen
  • Schlitze fräsen, zum Beispiel für neue Elektroleitungen
  • Wände abschleifen, auch zum Anschleifen vor dem Streichen
  • Tapeten mit Schleifgerät oder Spachtel großflächig abtragen, wenn der Untergrund mitgeht

Für Abschlagen, Fräsen und Schleifen berichtet Polludoc mehrere Zehntausend bis über eine Million Fasern pro Kubikmeter Luft. Zum Vergleich: Die AUVA erklärt Arbeitsweisen, die mehr als 15.000 Fasern pro Kubikmeter erzeugen, für Betriebe für unzulässig. Bei Wand- und Bodenbelägen nennt sie das Abschleifen mit herkömmlichen Schleifgeräten ausdrücklich.

Dürfen Sie den Putz selbst entfernen?

Rechtlich ist die Lage dieselbe wie bei Eternitplatten: Eine Privatperson, die allein am eigenen Haus arbeitet, fällt nicht unter das Arbeitnehmerschutzrecht. Für sie gilt das Abfallrecht, und das verlangt, staubfrei zu arbeiten.

Bei Putz geht das nicht. Eine Eternitplatte kann man im Ganzen abheben, Putz muss man zerstören, um ihn von der Wand zu bekommen. Ohne Abschottung bleibt der Staub nicht im Raum, er kann sich in der ganzen Wohnung absetzen und trifft alle, die dort leben. Asbesthaltigen Putz entfernen Sie deshalb nicht selbst.

Wer ihn entfernen darf und wie das abläuft

Seit dem Ende der Übergangsfrist am 31. März 2026 dürfen in Österreich nur Betriebe Asbest sanieren, die auf der Liste der ermächtigten Unternehmen der Arbeitsinspektion stehen. Bei Spritz- und Akustikputz muss der Betrieb ausdrücklich für schwach gebundenen Asbest ermächtigt sein, das trifft nur auf einen kleinen Teil der Betriebe zu. Fragen Sie in jedem Fall nach Erfahrung mit Putz im bewohnten Innenraum.

Der Ablauf folgt im Wesentlichen dem AUVA-Merkblatt M.plus 267:

  1. Der Betrieb sieht sich das Objekt an und lässt Proben nehmen, damit klar ist, welche Wände und Schichten betroffen sind. Enthält nur der Deckputz Asbest, muss der Grundputz nicht mit saniert werden.
  2. Er trennt den Arbeitsbereich mit Folie von den übrigen Räumen ab und hält ihn so klein wie möglich.
  3. Beim Abtragen saugt ein Asbestsauger den Staub direkt dort ab, wo er entsteht. Freigelegte Flächen werden benetzt, damit keine Fasern aufsteigen.
  4. Der Schutt wird vor Ort verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt, siehe Asbest entsorgen.
  5. Zum Schluss reinigt der Betrieb den Bereich und behandelt die Flächen mit Restfaserbindemittel. Bei schwach gebundenem Material folgt eine Freimessung, bevor der Raum wieder genutzt wird.

Kosten und Alternativen

Für Dämmung, Putz und Verkleidungen im Innenraum liegen die Sanierungskosten bei etwa 100 bis 350 Euro pro Quadratmeter, dazu kommen die Proben. Was den Preis treibt und welche Posten im ersten Angebot oft fehlen, steht im Kostenratgeber. Eine erste Schätzung für Ihr Objekt liefert der Kostenrechner.

Nicht jeder asbesthaltige Putz muss weg. Wer die Wand nur neu streichen will, streicht einfach darüber, ohne vorher anzuschleifen. Den Befund sollten Sie trotzdem aufbewahren: Bei jedem späteren Umbau und beim Verkauf des Hauses brauchen Sie ihn wieder.

Weiterlesen

Welche Bauteile sonst noch verdächtig sind, zeigt der Ratgeber Asbest im Haus erkennen.

Quellen: Baumappe der Bundesinnung Bau, Kapitel D 25 „Arbeiten mit Asbest“ (Einstufung fest/schwach gebunden, Pflicht zu Spezialunternehmen, Ermächtigung nach § 26 GKV 2025), AUVA-Merkblatt M.plus 267 „Richtiger Umgang mit Asbest“ (Arbeitsschritte, Grenze 15.000 Fasern/m³), Polludoc-Factsheets „Putz, Verputz und Abrieb“ und „Spachtelmassen“ (Schweiz: Häufigkeit, Asbestgehalt, Messwerte, Probenahme, Einteilung nach Suva). Stand: September 2026.

Putz entfernen lassen, ohne die Wohnung zu belasten

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