Zum Inhalt springen
asbest-frei.com
Regeln

Asbest-Verbot: Seit wann, warum und was seit 2025 gilt

1. September 20264 Min. Lesezeit

Historisches Fabrikgebäude aus Backstein mit Außentreppe
Foto: Michael / Pexels

Erste ärztliche Warnungen vor Asbest reichen bis 1898 zurück. Der erste statistisch belastbare Nachweis der Krebsgefahr stammt von 1955. Verboten wurde Asbest in Österreich trotzdem erst 1990, EU-weit erst 2005. Diese Lücke von Jahrzehnten ist der Grund, warum noch heute viele Gebäude in Österreich Asbest enthalten können, und warum die Regeln für die Sanierung seit 2025 strenger sind als je zuvor.

Was man schon vor 100 Jahren wusste

Die ersten Berichte über erkrankte Asbestarbeiter reichen bis 1898 zurück, als britische Fabrikinspektoren gesundheitliche Schäden dokumentierten. 1924 beschrieb der Pathologe William Edmund Cooke im British Medical Journal den Tod der britischen Textilarbeiterin Nellie Kershaw: der erste publizierte Fallbericht einer Asbest-Lungenerkrankung, die er 1927 als „Asbestose" benannte. 1930 folgte der erste behördliche Untersuchungsbericht in Großbritannien, 1931 die weltweit erste Asbest-Schutzvorschrift. Sie galt allerdings nur für die Verarbeitung in Fabriken, nicht für das Bau- und Isolierergewerbe.

Vom Verdacht zur Gewissheit: Krebs und Mesotheliom

Ab 1935 häuften sich Fallberichte zu Lungenkrebs bei Asbestarbeitern, Anfang der 1940er-Jahre nahm Deutschland asbestbedingten Lungenkrebs in die Berufskrankheitenliste auf. Den ersten statistisch belastbaren Nachweis lieferte 1955 der britische Epidemiologe Richard Doll: Unter 113 langjährig exponierten Arbeitern traten 11 Lungenkrebstodesfälle auf, erwartet worden waren 0,8. 1960 stellten Wagner, Sleggs und Marchand den Zusammenhang mit dem Mesotheliom her, einem sonst extrem seltenen Tumor. 1964 zeigte Irving Selikoff dasselbe Bild bei Bauisolierern, die nur vergleichsweise gering und unregelmäßig exponiert waren, also der Berufsgruppe, die der heutigen Zielgruppe einer Sanierung am nächsten steht.

Die offizielle Einstufung als krebserregend

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO bewertete Asbest 1972 erstmals, stellte 1977 in einer eigenen Monographie „ausreichende Evidenz für Karzinogenität beim Menschen" fest und stufte den Stoff 1987 formal in die höchste Kategorie ein: Gruppe 1, krebserzeugend für den Menschen. 2012 bestätigte die IARC das für alle sechs Asbestfaserarten. Ab 2006 forderten WHO und Internationale Arbeitsorganisation die weltweite Beendigung jeder Asbestverwendung.

Die Lücke zwischen Wissen und Verbot

Zwischen einzelnen Erkenntnisdaten und dem tatsächlichen österreichischen Verbot liegen teils Jahrzehnte:

Erkenntnis Jahr Verbot in Österreich Abstand
Erster publizierter Asbestose-Todesfall (Cooke) 1924 Generelles Verbot 1990 66 Jahre
Krebsnachweis bei Bauisolierern (Selikoff) 1964 Generelles Verbot 1990 26 Jahre
IARC: ausreichende Evidenz für Krebs beim Menschen 1977 EU-weites Verbot wirksam 2005 28 Jahre

Für die angloamerikanische Asbestindustrie ist in begutachteter Fachliteratur belegt, dass Unternehmen Studienergebnisse zurückgehalten und die wissenschaftliche Debatte gezielt verlängert haben. Für Österreich gibt es dazu keine vergleichbare unabhängige Untersuchung.

Der politische Anstoß: EU-Parlament und Kommission seit 2021

Den Anstoß für die aktuelle Verschärfung gab das Europäische Parlament: In einer Entschließung vom 20. Oktober 2021 nannte es eine Spanne von 30.000 bis 90.000 Asbesttoten pro Jahr in der EU und forderte, den damaligen Grenzwert von 0,1 auf 0,001 Fasern/cm³ zu senken. Am 28. September 2022 legte die Europäische Kommission mit der Mitteilung „Auf dem Weg in eine asbestfreie Zukunft" (COM(2022) 488) ihre Strategie vor: eine Grenzwertsenkung um den Faktor 10 sowie ein geplanter Rechtsetzungsvorschlag zu verpflichtendem Screening und Registrierung von Asbest in Gebäuden. Dieser Screening-Vorschlag war ursprünglich für 2023 angekündigt, wurde aber verschoben; ob er inzwischen vorgelegt wurde, lässt sich derzeit nicht abschließend klären.

Am 22. Dezember 2025 veröffentlichte die Kommission dazu passend EU-weite Leitlinien zum praktischen Umgang mit Asbest. Sie entstanden aus der Auswertung von 187 bestehenden Leitfäden und zehn Workshops mit über 850 Teilnehmenden. Nach Angaben der Kommission sind 99 Prozent der mit Asbest arbeitenden Unternehmen in der EU Kleinbetriebe, also genau die Art Betrieb, die auch in unserem Verzeichnis steht.

Die aktuellen Regeln: strenger als je zuvor

Die EU hat den Arbeitsplatzgrenzwert seit der ersten Asbest-Arbeitsschutzrichtlinie 1983 mehrfach gesenkt, zuletzt mit der Richtlinie (EU) 2023/2668. Österreich hat die neue Stufe mit der GKV-Novelle 2025 umgesetzt:

Regelung Gültig ab Grenzwert
Alter EU-Grenzwert (2003/18/EG) bis 2025 100.000 Fasern/m³
EU/Österreich, erste Stufe (GKV-Novelle 2025) seit 31.12.2025 10.000 Fasern/m³
EU/Österreich, zweite Stufe ab 21.12.2029 2.000 Fasern/m³

Der neue Grenzwert ist zehnmal strenger als der alte. Zur selben GKV-Novelle gehört die Pflicht, dass Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten in Österreich nur noch von ermächtigten Unternehmen durchgeführt werden dürfen. Die Übergangsfrist dafür ist am 31.03.2026 abgelaufen.

Warum das für Sie zählt

Die EU-Kommission schätzt, dass weiterhin 4,1 bis 7,3 Millionen Beschäftigte in der EU Asbest ausgesetzt sind, 97 Prozent davon im Bauwesen. 78 Prozent der in den Mitgliedstaaten anerkannten Berufskrebsfälle stehen mit Asbest in Zusammenhang, bei Lungenkrebs sind es 88 Prozent, bei einer durchschnittlichen Latenzzeit von 30 Jahren bis zu den ersten Krankheitszeichen. Das ist der Grund, warum ein Eternitdach von 1985 zwar legal auf dem Haus bleiben darf, eine Sanierung heute aber nur noch ein ermächtigter Betrieb durchführen darf. Ob ein Verdacht vorliegt, klärt zuverlässig nur eine Materialprobe im Labor, nicht das Baujahr allein.

Weitere praktische Fragen rund um Erkennen und Entsorgen beantworten die häufigen Fragen.

Wer heute saniert, sollte auf die Liste achten

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal. Wir bieten die Anfrage ermächtigten Betrieben in Ihrer Region an, zuerst ohne Ihre Kontaktdaten. Wer sie übernimmt, meldet sich direkt bei Ihnen, meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Für Sie kostenlos und unverbindlich.