TRGS 519
gilt nur in DeutschlandZuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die TRGS 519 ist die deutsche Technische Regel für Gefahrstoffe zu Asbest. Sie regelt, welche Sachkunde ein Betrieb für welche Arbeiten braucht, umgangssprachlich „großer“ und „kleiner Asbestschein“. Sie gilt in Österreich nicht; das österreichische Gegenstück ist das ermächtigte Unternehmen. Deutsche Betriebe verweisen häufig auf die TRGS 519, weil es in Deutschland kein bundesweites Register gibt.
Verwandte Begriffe
- Ermächtigtes Unternehmen
In Österreich dürfen Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten nur von Unternehmen durchgeführt werden, die in der Liste der ermächtigten Unternehmen der Arbeitsinspektion geführt werden.
- Schwach gebundener Asbest
Schwach gebundener Asbest ist weich, leicht und bröselig; der Asbestanteil liegt oft über 60 Prozent, die Rohdichte unter etwa 1.000 kg/m³.
- Freimessung
Die Freimessung ist die Luftmessung nach Abschluss einer Sanierung im Innenraum.
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